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Gesetz zur besseren Hilfe bei Gewalt gegen Frauen

Bessere Hilfe für Frauen nach Gewalt

Am 2025-02-14 hat der deutsche Bundesrat dem „Gewalthilfegesetz“ zugestimmt1 und damit den Weg für eine bessere Unterstützung von Frauen, die Gewalt erfahren haben, geebnet. Mit der Neuregelung wird einerseits für mehr Zuverlässigkeit bei der Hilfe gesorgt, andererseits kümmert man sich auch um die finanziellen „Erstversorgung“. Damit wird dem Aspekt Rechnung getragen, dass nicht nur Gewalt sondern oftmals auch die finanzielle Abhängigkeit es Frauen und deren Kindern erschwert, eine missbräuchliche Beziehung zu verlassen.

Finanzierung abgesichert

Auch wenn das Gesetz mit seiner baldigen Verkündung im Bundesgesetzblatt wirksam wird, sind die entscheidenden Rechtsansprüche auf Schutz und Beratung erst 2032 in Kraft2. Damit soll den Bundesländern genügend Zeit eingeräumt werden um die notwendigen Maßnahmen auch umzusetzen. Allerdings ist die Finanzierung der Hilfe über 2,6 Milliarden Euro bereits bis 2036 abgesichert. Zum Vergleich: der Gesamthaushalt des Saarlands lag 2024 bei 5,8 Milliarden Euro3, es macht also deutlich dass dieses Geld dringend benötigt wird.

Für den Schutz vor (weiterer) Gewalt und für die Beratung der Opfer wird von nun an in Deutschland also mehr getan. Gut so!

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